Die Überprüfung für die Heilpraktiker-Erlaubnis für den Bereich Psychotherapie
Mit der auf das Gebiet der Psychotherapie beschränkten Heilpraktiker-Erlaubnis (so genannter "Kleiner Heilpraktiker") ist es möglich, ohne Approbation psychotherapeutisch tätig zu werden.
Die wichtigsten Voraussetzungen für die Erteilung dieser Heilpraktiker-Erlaubnis, beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie, sind:
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Mindestalter 25 Jahre
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mindestens Hauptschulabschluss
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ärztliches Attest, das bescheinigt, dass der/die Antragssteller_in
körperlich und geistig zur Ausübung der Heilkunde in der Lage ist
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Überprüfung durch die Gesundheitsbehörde
Das vorliegende Kursangebot richtet sich an diese Antragssteller zur Vorbereitung auf die Überprüfung für die Erteilung der Heilpraktiker-Erlaubnis beschränkt auf den Bereich Psychotherapie.
Ausbildung zum Medizinischen Heilpraktiker ?
Das Institut Urban-Seminare beschränkt sich auf die Durchführung von Vorbereitungsseminaren für die Überprüfung zum Heilpraktiker für Psychotherapie.
Bei der Vorbereitung auf die Überprüfung zum Medizinischen Heilpraktiker arbeiten wir mit unseren Kooperationspartnern, der Freien Heilpraktiker Schule, zusammen.
Schriftlicher Teil der Überprüfung
Es gibt keine einheitliche Prüfungsordnung — zentral ist aber das Thema des Erkennens psychischer Erkrankungen und deren Behandlung. Die Bundesländer nehmen eine bundeseinheitliche schriftliche sowie eine mündliche Überprüfung vor.
In der Regel wird in einem Multiple-Choice-Verfahren überprüft. 28 Fragen müssen in 60 Minuten beantwortet werden, davon 21 richtig.
Die Überprüfung findet jeweils am 3. Mittwoch im März eines Jahres sowie am 2. Mittwoch im Oktober eines jeden Jahres mit bundesweit einheitlichen Fragen statt. (Sicherheitshalber sollten Sie sich über die Termine bei Ihrer zuständigen Behörde informieren.)
Mündlicher Teil der Überprüfung
Das Bestehen des schriftlichen Teils ist Voraussetzung für die Einladung zur mündlichen Überprüfung, die in der Regel mit einigen Wochen Abstand zum schriftlichen Teil stattfindet.
Bei der mündlichen Überprüfung stehen neben der Sicherheit in der Beantwortung von fachlichen Fragen und der Diskussion von Fallbeispielen vor allem die psychotherapeutische und die persönliche Kompetenz der Antragsteller im Mittelpunkt.