Häufig gestellte Fragen
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Alle Fragen lassen sich am besten im persönlichen Gespräch klären:
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Wieviel Zeitaufwand muss ich für die Ausbildung rechnen?
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Ich bin schon lange aus dem Lernen raus - schaffe ich das?
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etc.
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Vereinbaren Sie einfach ein Beratungsgespräch. Hierfür können wir telefonieren oder ein Zoom-Meeting vereinbaren. Dort beantworte gerne Ihre Fragen.
Wer darf die Heilerlaubnis beantragen?
Paragraf 1 des Heilpraktikergesetzes bestimmt, dass alle, die ohne Approbation als Arzt diagnostizieren oder therapieren wollen, eine amtliche Heilerlaubnis benötigen.
Mindestanforderung, um einen Antrag auf Erteilung der Heilerlaubnis zu stellen, sind​
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Mindestalter: 25 Jahre,
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mindestens abgeschlossene Hauptschulbildung,
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Ausschluss schwerwiegender körperlicher oder geistiger Erkrankung,
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Ausschluss bestehender Abhängigkeitserkrankungen,
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Nachweis, dass weder strafrechtliche oder sittliche Verfehlungen vorliegen.​
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Das stellt für viele Menschen nicht wirklich ​eine Hürde dar. Aber dann ist da noch das erforderliche Fachwissen, um die amtliche Prüfung zu bestehen -- und je nach Vorkenntnissen können es diese Anforderungen in sich haben.
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Wie denken, sprechen und arbeiten Fachärzt_innen für Psychiatrie oder Neurologie, mit denen Heilpraktiker Psychotherapie kommunizieren?
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Nach welchen Kriterien werden psychische Erkrankungen diagnostiziert und wie geht man bei einer Diagnose vor?
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Mit welchen Methoden und nach welchen Regeln wird bei der Therapie psychischer Erkrankungen gearbeitet?
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Welcher Massnahmenkatalog gilt für den Umgang mit Patient:innen in psychischen Krisen oder so genannten psychiatrischen Notfällen? etc.
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Selbst Personen, die bereits über berufliche Vorerfahrungen verfügen, haben vor diesen genannten Anforderungen Respekt. Und wie kann man dann als "Quereinsteiger:in" ohne Vorkenntnisse die amtliche Überprüfung bestehen?
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An dieser Stelle setzt das Vorbereitungsseminar für die Heilpraktikerprüfung Psychotherapie an! In einer etwa einjährigen Vorbereitungsphase werden die geforderten Inhalte gut verständlich und logisch aufeinander aufbauend vermittelt.
Mit fortschreitendem Seminarverlauf erlangen Sie ein zunehmend vertieftes Verständnis psychiatrisch fachgerechten Denkens, Kommunizierens und Handelns.
Was ist die allgemeine Heilpraktikererlaubnis ?
"Heilpraktiker_innen für Psychotherapie" wenden ausschließlich psychotherapeutische Methoden an. Wer aber Arzneimittel (z.B. Homöopathie) verordnen oder manuelle Therapie anwenden können möchte, benötig hierfür die "Allgemeine Heilpraktikererlaubnis".
Wir selber (Urban-Seminare) bieten keine Ausbildung für die Allgemeine Heilpraktikererlaubnis, aber empfehlen als "Mittel der ersten Wahl" die
Freie Heilpraktiker Schule Bremen (Leitung: Kerstin Lückemeyer).
Internet: www.fhs-bremen.de
Email: info@fhs-bremen.de
Tel.: 0421--588 610